Aufsichtsrat

Aufsichtsrat in Familienunternehmen

Der Aufsichtsrat eines Familienunternehmens ist ein Kontrollgremium. In Familienunternehmen wechseln ehemalige Vorstandvorsitzende oder Geschäftsführer nach ihrer operativen Zeit oft in das Gremium.

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Der Aufsichtsrat ist das Kontrollgremium des Unternehmens. Oft wird in diesem Zusammenhang von einer Überwachungsfunktion gesprochen, denn ins Tagesgeschäft des Vorstands oder des Geschäftsführers einzugreifen, dazu ist der Aufsichtsrat (AR) nicht befugt. Das Gremium kontrolliert den Vorstand und bestimmt – je nachdem, wie die Corporate Governance aufgesetzt wird – den Vorstand.

Gesetzlich ist der AR nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) zwingend vorgeschrieben. Die Bildung des Gremiums ist aber auch in allen anderen Rechtsformen möglich. Inhabergeführte Unternehmen, Stiftungen und andere Organisationsformen greifen ebenfalls auf einen Aufsichtsrat zurück.

Häufig übernehmen Vorstände nach Ende ihrer Amtszeit einen Posten im Aufsichtsrat. Sie müssen allerdings laut Gesetzgeber zwei Jahre warten, bis sie diesen Wechsel vollziehen. Diese Wartephase wird auch als „Cooling-off“ bezeichnet und soll eine größere Unabhängigkeit garantieren.

Es gibt aber eine Ausnahme: Aktionäre, die in Unternehmen mehr als 25 Prozent der Stimmrechte halten, dürfen entscheiden, dass der scheidende Vorstand direkt und ohne Pause in das Aufsichtsgremium wechselt. Daher lauten viele Aussagen aus Familienunternehmen, deren Geschäftsführende Gesellschafter aus ihrer Managementrolle zurücktreten: „Nach meiner operativen Zeit im Familienunternehmen werde ich in den Aufsichtsrat wechseln und dem Vorstand beratend zur Seite stehen“.

In Familienunternehmen hat das Gremium eine Sonderrolle und kann neben der Kontrollfunktion oft auch eine beratende Funktion haben. Nicht selten nehmen ehemalige Chefs ihre Rolle dort sehr aktiv wahr und bleiben dem Unternehmen stark verbunden. Auf der anderen Seite gibt es viele Familienunternehmen, in denen passive Gesellschafter, die also nicht aktiv im Unternehmen tätig sind, ihre Pflichten und ihr Input als Anteilseigner im AR wahrnehmen und dort einen Sitz haben.

Digitalkompetenz im Aufsichtsrat

Bei der Besetzung des Aufsichtsrats setzen viele Unternehmen auf ihr Netzwerk außerhalb der eigenen Branche. Denn Impulse von außen können dabei helfen, das eigene Geschäftsmodell kontinuierlich zu hinterfragen und weiter zu entwickeln sowie in Zusammenarbeit mit Aufsichtsrat, Vorstand und Geschäftsführung eine langfristige Unternehmensstrategie auf den Weg zu bringen. Vetternwirtschaft sollte man nicht an den Tag legen.

Jochen Stotmeister ist Aufsichtsratsvorsitzender der Sto SE, der Managementgesellschaft des Familienunternehmen Sto SE & Co. KGaA. Für ihn ist es bei der Besetzung des Aufsichtsrats nicht sinnvoll, Mitgesellschafter sowie Freunde und Begleiter der Unternehmerfamilie in das Gremium aufzunehmen. Der Aufsichtsrat soll laut Stotmeister Impulse geben und als Sparringspartner der Geschäftsführung und dem Vorstand dienen. Vor allem in Fragen zur Digitalkompetenz holen sich heutzutage viele Unternehmen Experten in das Gremium.

Im Ausland wird der Aufsichtsratsvorsitzende als Chairman of the Board bezeichnet. Zu seiner Rolle als Vorsitzender der Aufsichtsrats sagt der südafrikanische Unternehmer Gareth Ackerman: „Meine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass das Unternehmen auf lange Sicht fokussiert bleibt und dass die Werte unseres Unternehmens in der Art und Weise, wie wir handeln, vollständig verwurzelt bleiben.“

Ex-CEO im Aufsichtsrat kann Innovationen verhindern

Aber nicht immer helfen die besetzten Stellen im Aufsichtsrat dabei, das Unternehmen nach vorne zu bringen, auf Kurs zu halten und Innovationen hervorzubringen. Zieht der ehemalige CEO aus dem operativen Tagesgeschäft sofort in den Aufsichtsrat ein, könnte dieser Umstand dessen Nachfolger daran hindern, neue Akzente setzen und Innovationen einführen, sagt eine Studie aus der Schweiz.

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