Angesichts der unverändert bestehenden Unsicherheiten an den Finanzmärkten und eines gefühlten Anlagenotstandes setzen Unternehmerfamilien, die ihr Privatvermögen über ein Single Family Office verwalten, derzeit verstärkt auf Direkt – investitionen in Grundvermögen, Rohstoffe, Energie und ins be – sondere Unternehmensbeteiligungen. Der Erwerb von großen, teilweise an der Börse notierten Unternehmen war in der Vergangenheit ein Segment, das einem bestimmten Investorenkreis, wie beispielsweise Private-Equity-Häusern, vorbehalten war. Durch die Zunahme von Direktinvestitionen in Sachanlagen durch Single Family Offices treten diese in Konkurrenz zu den in den jeweiligen Märkten bereits etablierten Investoren.
Der Begriff „Club Deal“ bezeichnet im weiteren Sinne Investitionen, die durch eine Familie und/oder befreundete Familien, über familieneigene Beteiligungsholdings und Single Family Offices durchgeführt werden. Auch Co-Investitionen zusammen mit Private-Equity-Häusern fallen unter diese Definition. Durch den Zusammenschluss mehrerer Investoren können Club Deals sowohl in regulatorischer als auch in steuerlicher und organisatorischer Hinsicht komplex sein. Für den Erfolg eines Club Deals ist entscheidend, dass die Single Family Offices die regulatorischen, steuerrechtlichen und organisatorischen Anforderungen an das Investitionsobjekt einschätzen und bewerten können und in der Lage sind, den Club Deal über die gesamte Phase des Investitionszyklus zu managen.
AIFM-Richtlinie berücksichtigen
Bei den regulatorischen Rahmenbedingungen müssen die rechtlichen Restriktionen sowohl für den Investor als auch für das Inves – titionsobjekt geprüft werden. Single Family Offices unterliegen in der Regel nicht den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes. Beteiligt sich jedoch ein Single Family Office an einem Club Deal oder initiiert diesen sogar, kann es nach der im Juli dieses Jahres in Kraft getretenen Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFM-Richtlinie) unter den Anwendungsbereich des Kapital – anlagegesetzbuches (KAGB) fallen. Nach dem Grundgedanken der AIFM-Richtlinien, bedarf die kollektive Vermögensverwaltung einer Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörden, in Deutschland somit der BaFin. Ein Verstoß ist strafbar. Ob ein Club Deal dazu führt, dass die Regelungen des KAGB Anwendung finden, muss anhand des konkreten Einzelfalles, insbesondere auf Basis des gewählten Investitionsvehikels, geprüft werden. Obwohl Single Family Offices gemäß der AIFM-Richtlinie nicht als Alternativer Investmentfonds (AIF) betrachtet werden sollen, hat das KAGB diese nicht explizit aufgenommen. Insbesondere bei einem Single Family Office, das die Führung in einem Club Deal übernimmt, ist daher zu prüfen, ob es in den Anwendungsbereich des KAGB fällt und sich zur Vermeidung einer entsprechenden Regulierung auf die Ausnahmetatbestände für Holdinggesellschaften oder die Deminimis- Regelung (verwaltetes Fondsvermögen bis 100 Millionen Euro) berufen kann.
Auch die regulatorischen Beschränkungen des Investitionsobjekts können umfangreich sein. Sie ergeben sich aus dem öffentlichen Recht des jeweiligen Rechtsraumes, wie zum Beispiel dem Kartellrecht, Umweltrecht oder Kreditwesenrecht, und können von einem Genehmigungsvorbehalt bis hin zu einem Verbot für die geplante Direktinvestition reichen. Die Quantität und Qualität der regulatorischen Anforderungen hängen vom Investitionsobjekt ab. Bei einem Club Deal mit einem mittelständischen inländischen Unternehmen als Investitionsobjekt sind regelmäßig weitaus weniger regulatorische Anforderungen zu beachten als beispielsweise bei einer Direktinvestition in eine Ölquelle in Alaska, einen Staudamm in China oder der Übernahme eines Unternehmens in einem Schwellenland.
Steuerrisiken einschätzen
Vergleichbare Überlegungen sind auch für die steuerlichen Rahmenbedingungen eines Club Deals geboten. Die konkrete Ausgestaltung und Vorteilhaftigkeit eines Investitionsvehikels hängt aus steuerlichen Gesichtspunkten von einer Vielzahl von Faktoren ab. Zunächst beeinflussen die Investoren und die steuerlichen Gegebenheiten die konkrete Ausgestaltung. Je nach Anzahl der Beteiligten, deren Rechtsform sowie der steuerlichen Ansässigkeit und dem Investitionshorizont verbunden mit der Finanzierungswahl und der Exit-Strategie ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.
Darüber hinaus wird die steuerliche Strukturierung, wie bei den regulatorischen Rahmenbedingungen, durch das Investitionsobjekt geprägt. Denn abhängig von der Durchführung der Investition als Share oder Asset Deal, der Rechtsform und steuer lichen Ansässigkeit des Investitionsobjekts ergeben sich ebenfalls unterschiedliche Besteuerungsfolgen. Von der Art des Investitionsobjekts hängen zudem anfallende Verkehrssteuern, wie Grunderwerbsteuer, und die Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen etc. ab. Hinzu kommt die Rechts(un)sicherheit in dem jeweiligen Rechtsraum, dem die Investoren und das Investitionsobjekt unterliegen. Ohne einen strukturierten Prozess kann ein Club Deal erhebliche Steuerrisiken für die Vermögensinhaber bergen. Vor allem bei Investitionen im Ausland unterschätzen die beteiligten Single Family Offices häufig das damit verbundene Steuerrisiko und die sich kontinuierlich ändernden steuerlichen Pflichten, insbesondere Reporting-Pflichten gegenüber ausländischen Steuerbehörden.
Passende Organisationsstruktur
Von entscheidender Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Club Deals sind nicht zuletzt die Managementfähigkeiten der an dem Club Deal beteiligten Single Family Offices. Sie müssen in der Lage sein, den Club Deal über den kompletten Investitionszyklus hinweg zu managen. Das beinhaltet nicht nur die Due Diligence vor dem Kauf. Das Investitionsobjekt und die Investitionsstruktur müssen auch nach dem Erwerb umfassend und vorausschauend gemanagt werden. Darüber hinaus stellen sich in den jeweiligen Phasen der Investition unterschiedlich hohe Anforderungen an den Investor. Eine Investition in Grundbesitz in der Hamburger Innenstadt erfordert weniger Managementkapazitäten und Managementfähigkeiten als eine Investition in ein Bio – techunternehmen.
Sven Oberle ist Partner im Bereich Family Office Services und Stefanie Barther ist Managerin bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH in Frankfurt am Main.