Je vorausschauender sich Inhaber großer Familienvermögen mit ihrer Vermögensnachfolge, ihrem digitalen Nachlass und den Änderungen in der Steuergesetzgebung auseinandersetzen, desto besser können sie ihre Vermögenswerte sichern.

Corona-Pandemie, Krieg in der Ukraine, Inflation, Lieferkettenprobleme – Inhaber großer Familienvermögen müssen sich aktuell fragen, ob ihr Vermögen in einem solch disruptiven Umfeld ausreichend geschützt ist. Obwohl im familiären Bereich traditionell Loyalität und Stabilität bei der Vermögensanlage vorherrschen, sind Vermögensinhaber nun auch dort einem erhöhten Transformationsdruck ausgesetzt. Für ein vorausschauendes sowie umfassendes Risikomanagement können grundlegende Änderungen in der privaten Vermögensstruktur erforderlich sein.

Strukturen beim Familienvermögen optimieren

Dr. Patrick Zenz-Spitzweg, Geschäftsführer und Leiter Private Mandanten, FERI Trust GmbH

Dr. Patrick Zenz-Spitzweg, Geschäftsführer und Leiter Private Mandanten, FERI Trust GmbH / Foto: Feri

Bestandteil eines effektiven Vermögensschutzes kann eine Optimierung des steuerlichen Set-ups sein. Dabei können gesetzliche Änderungen Möglichkeiten zum Vermögensschutz neu eröffnen oder sie erschweren. Nicht selten wird die Verlagerung der (steuerlichen) Ansässigkeit ins Ausland in Betracht gezogen, um einer (möglichen) Vermögensteuer oder -abgabe (sowie gegebenenfalls einer Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung) in Deutschland zu entgehen. Sofern ein dauerhafter Wegzug in einen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen soll, ist dieser (ebenso wie bestimmte Schenkungen „über die Grenze“) ab Januar 2022 nochmals unattraktiver geworden. Denn durch die Reform der Wegzugsbesteuerung kann in einem solchen Fall die festgesetzte Steuer nicht mehr dauerhaft zinslos und ohne Sicherheitsleistung gestundet werden.

Auch die rechtliche Struktur der Familiengesellschaft selbst kann im Rahmen einer steuerlichen Optimierung auf den Prüfstand gestellt werden. Bei der Rechtsformwahl sind die verschiedenen Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen. So bietet eine Personengesellschaft zwar in zivilrechtlicher Hinsicht Transparenz und Flexibilität. Jedoch kann bei langfristigen Gewinnthesaurierungen die unmittelbare steuerliche Zurechnung von Unternehmensgewinnen ohne tatsächlichen Liquiditätszufluss im Einzelfall zu erheblichen Nachteilen führen. Hier kann das neue Optionsmodell für Personenhandelsgesellschaften im Einzelfall eine attraktive Alternative darstellen, indem sich eine Personengesellschaft auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lässt, ohne dass sie die zivil- und erbschaftsteuerrechtlichen Vorteile einer Personengesellschaft aufgeben müsste.

Familienvermögen zeitnah übertragen

Britta Süßmann, Stellvertretende Direktorin, Family Office, FERI Trust GmbH

Britta Süßmann, Stellvertretende Direktorin, Family Office, FERI Trust GmbH / Foto: Feri

Die steuerliche Belastung des Familienvermögens kann auch durch eine lebzeitige Vermögensnachfolge gemindert werden. Sein Vermögen vorzeitig an Nachkommen zu übertragen fällt nicht immer leicht. Sind die Bedachten noch minderjährig, kann dies zusätzlichen Aufwand verursachen, wenn etwa ein Ergänzungspfleger oder das Familiengericht involviert werden müssen. Verständlich sind auch Bedenken, dass vorzeitig übertragenes Vermögen die charakterliche Entwicklung der Begünstigten beeinflussen könnte. Allerdings gilt bei der Vermögensnachfolge: je früher, desto günstiger. Freibeträge können mehrfach genutzt werden, es gelten geringere Steuersätze durch Brechung der Steuerprogression, und der Wertzuwachs tritt bereits beim Vermögensempfänger ein.

Angesichts der finanziellen Herausforderungen des Staates ist zudem ungewiss, wie lange die bislang gewährten Begünstigungen noch aufrechterhalten bleiben. Es muss deswegen damit gerechnet werden, dass Inhaber großer Vermögen und ihre Erben zur Kasse gebeten werden. Neben der Reaktivierung der Pläne für eine Vermögensteuer oder -abgabe wären neue Solidaritätszuschläge, Minderungen der Freibeträge und Begünstigungen sowie eine Erhöhung der Steuersätze denkbar. Insbesondere bei der Übertragung von bislang steuerlich begünstigtem Vermögen kann dies ein erhebliches Risiko darstellen, wenn die Begünstigung bei der bisherigen Nachfolgeplanung berücksichtigt wurde und keine ausreichende Liquidität zur Begleichung der dann anfallenden Erbschaftsteuer zur Verfügung steht. Die bestehenden Opportunitäten sollten Vermögensinhaber daher jetzt noch nutzen.

Bei Ehegatten im gesetzlichen oder modifizierten Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann eine lebzeitig begründete Zugewinnausgleichsforderung gegenüber einer von Todes wegen begründeten steuerliche Vorteile haben. Grundsätzlich gilt in beiden Fällen eine Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Todesfall werden aber güterrechtliche Vereinbarungen, die vom gesetzlichen Zugewinnausgleich abweichen und gegebenenfalls zu einer Erhöhung führen, nicht berücksichtigt. Darüber hinaus wird dort die fiktive Ausgleichsforderung gemindert, soweit bei der Ermittlung der Bereicherung steuerliche Begünstigungen berücksichtigt wurden.

Digitalen Nachlass regeln

Regelt der Vermögensinhaber auch seinen digitalen Nachlass, ist dies nicht nur eine Erleichterung für die Erben, sondern kann auch dem Vermögensschutz dienen. Explizite Regelungen nicht nur zu klassischen Sachwerten, sondern auch zu Kryptowährungen und anderen digitalen Werten stellen sicher, dass Vermögenswerte (einschließlich Konten bei diversen Anbietern) nicht unerkannt bleiben und für Erben verfügbar sind. Bei der Vererbung von Kryptovermögen kann beispielsweise maßgebend sein, in welcher Art von „Brieftasche“ (Wallet) der private Schlüssel gespeichert ist.

Möchte der Vermögensinhaber die Inhalte und Daten seiner übrigen digitalen Konten auch über seinen Tod hinaus vor den Erben geheim halten, sollte er eine Testamentsvollstreckung zur Abwicklung seines digitalen Nachlasses ohne Zugriff der Erben anordnen. Ohne eine entsprechende Regelung erhalten nämlich Erben nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auf dieselbe Art und Weise Kenntnis von einem Nutzerkonto wie der Erblasser selbst. Ist dies nicht gewünscht, sollte die Löschung von Datenbeständen und die Kündigung von Nutzerkonten frühzeitig geregelt werden.

Das Management und der Erhalt großer Familienvermögen sind mit einer Vielzahl von Herausforderungen verbunden, die sich nicht nur auf der persönlichen Ebene der Familie und der Frage der passenden Investments, sondern auch auf der administrativen, rechtlichen und steuerlichen Ebene bewegen. Eine frühzeitige Weichenstellung sorgt für größtmögliche Sicherheit – vor allem in der aktuellen krisenbehafteten Großwetterlage.

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