Steuern in der Stagflation

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Stagflation ist die wirtschaftliche Phase, in der hohe Inflation herrscht und gleichzeitig die wirtschaftliche Leistung zurückgeht. Das ist eine gute Umschreibung der ökonomischen Situation in Deutschland seit einigen Jahren. Doch sowohl Politik als auch Anleger können hier auf Erfahrungswerte zurückgreifen, denn diese Situation gab es in den 1970er Jahren schon einmal. Politischer Reformunwillen und exogener Schock prägten damals wie heute die Lage.

Macht die Inflation grundsätzlich Anlagen in Sachgüter attraktiv, so wird diese Anlageform in einer Rezession weniger interessant. Verschärft wird diese volkswirtschaftliche Entwicklung noch dadurch, dass die steuerliche Bewertung spätestens seit Einführung der Abgeltungsteuer nicht mehr neutral ist.

Bei Immobilien gilt klassisches System

Martin Engel ist Partner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. / Foto: BDO
Martin Engel ist Partner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. / Foto: BDO

Die steuerliche Auswirkung der Stagflation ist abhängig von der jeweiligen in Betracht kommenden Anlageklasse. Im deutschen System der Überschusseinkünfte wurden traditionell nur laufende Erträge besteuert, während Vermögenszuwächse als Ausgleich für etwaige inflationäre Entwicklungen steuerfrei blieben. Bekanntermaßen wurde dieser Umgang spätestens mit der Einführung der Abgeltungsteuer für Kapi­talerträge seit 2009 durchbrochen.

In der Anlageklasse der Immobilien gilt hingegen weiterhin das klassische System. Dieses System zeigt im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld seine Vorteile. Die Besteuerung der laufenden Erträge (aus Vermietung und Verpachtung) stellt eine Besteuerung nach Leistungsfähigkeit sicher. Die Steuerfreiheit der Veräußerung nach zehn Jahren gewährleistet, dass ein inflationär verursachtes Vermögenswachstum nicht der Besteuerung unterliegt. Zwar wird regelmäßig politisch die Besteuerung des Wertzuwachses der Immobilie in allen Fällen gefordert. Diese Besteuerung nach langer Haltefrist wäre aber sowohl aus praktischen als auch aus theoretischen Gründen eine Fehlentscheidung, denn steuertheoretisch soll eine Besteuerung stets nach Leistungsfähigkeit erfolgen. Das ist aber bei einem durch Inflation verursachten Vermögenszuwachs nicht der Fall.

Aktien: Halten oder verkaufen?

Eine weitere wichtige Anlageklasse ist die Aktie beziehungsweise der Aktienfonds. Auch wenn sich deutsche Anleger hier oft noch zurückhalten, ist in den vergangenen Jahren – auch angesichts sinkender Anlagezinsen – ein Umdenken erfolgt.

Die Aktie ist in der Stagflation allerdings in einer „Zwitterstellung“: einerseits ein Sachwert, andererseits aber auch eng mit der wirtschaftlichen Entwicklung verknüpft.

Dr. Christian Reiter ist Partner, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. / Foto: BDO
Dr. Christian Reiter ist Partner, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. / Foto: BDO

Die 1970er Jahre gelten als ein Jahrzehnt, in dem die Aktie den inflationären Wertverlust nicht ausgleichen konnte. Daher ist es nachteilig, dass seit der Einführung der Abgeltungsteuer der gesamte Wertzuwachs von Aktien bei Neuanschaffungen steuerpflichtig ist.

Für Altbestände mit Anschaffung vor dem 1.1.2009 gilt zwar noch die Regelung, dass die Wertveränderung nach dem nun abgelaufenen Haltejahr steuerlich irrelevant ist. Im Abgeltungsteuersystem unterliegen jedoch realisierter Vermögenszuwachs und Ertrag einem einheitlichen Steuersatz von ca. 26,5 Prozent (zuzüglich Kirchensteuer); so wird z. B. beim Verkauf von Aktien die Differenz aus Verkaufskurs und Anschaffungs- bzw. Veräußerungskosten versteuert.

Aktien sind daher in einer Phase der Stagflation benachteiligt, da auch die rein nominelle Wertänderung zu versteuern ist. Wer aber aufgrund der Steuerfreiheit Altbestände veräußert, partizipiert nicht mehr an einem etwaigen steuerfreien echten Wertzuwachs bei wirtschaftlicher Erholung. Auf individueller Ebene ist es daher zumeist vorteilhaft, die Veräußerung von Neubeständen vorzuziehen und die Besteuerung des inflationären Wertzuwachses als Prämie für den Erhalt zukünftiger „echter“ Wertzuwächse im Altbestand zu sehen.

Anleihen: Falscher Verlust, echter Gewinn

Die Anlageklasse der Anleihen und festverzinslichen Papiere ist von der Stagflation am stärksten betroffen, da sie keinen Sachwert im engeren Sinne darstellt, sondern nur einen Anspruch auf zukünftige Geldzahlungen. Gleichzeitig verliert die Geldzahlung in einem stagflationären Umfeld automatisch an Wert und die Zinszahlung erhält real nicht einmal den Wert der Anlage. Das gilt besonders für Anlagen, die in der Deflationsphase erworben wurden.

Dennoch wirkt sich die Abgeltungsteuerreform hier nicht nur negativ aus: Waren in der Altregelung Wertverlust und Wertzuwachs der Anleihe innerhalb des ersten Jahres steuerpflichtig, so sind nun nicht nur der laufende Ertrag, sondern auch der Wertzuwachs und Wertverlust steuerpflichtig. Da dies auch Verluste umfasst, können Wertpapiere, die in der Deflationsphase angeschafft wurden und meist einen Verlust aufweisen, steuerwirksam veräußert werden, um mit anderen Erträgen verrechnet zu werden. Das gilt auch für inflationsgesicherte Anleihen. Auch diesen effektiven Schutz vor realem Wertverlust besteuert der Gesetzgeber.

Sonderfall Unternehmensvermögen

Von der Tendenz des Gesetzgebers, den inflationären Werterhalt zur besteuern, sind Unternehmer besonders stark betroffen. Typischerweise bestehen Unternehmen neben dem immateriellen Firmenwert vor allem aus verschiedenen zur Produktion und Wertschöpfung notwendigen Gütern. Die Anlagegüter sind ebenfalls von der Inflation betroffen – dennoch ist dieser nur fiktive Wertzuwachs bei einem Verkauf des Unternehmens, beispielsweise durch Ausscheiden aus dem Berufsleben, steuerpflichtig. Bei der Veräußerung wird nicht nur den reelle Wertzuwachs besteuert, sondern auch die inflationären Gewinne der Stagflationsphase.

Zwar gibt es bei Verkauf eines Unternehmens einmalig im Leben einen Freibetrag und einen Steuernachlass; diese Vorteile können den Stagflationseffekt aber nur teilweise ausgleichen. Es ist damit zu rechnen, dass sich dieses Problem bei anhaltender Stagflationsphase weiter verschärfen wird.

Fazit

Immobilien bleiben im Steuersystem vergleichsweise neutral. Hier lassen sich Effekte der Inflation am ehesten ausgleichen. Aktieninvestitionen leiden in der Stagflation unter Nachteilen durch die Besteuerung nominellen Wertzuwachses. Bei Anleihen bringt die steuerliche Behandlung von Verlusten Vorteile. Unternehmer sind insgesamt am stärksten betroffen, da auch nominelle Wertzuwächse als zu besteuernder Gewinn gelten.
Steuerliche Entlastungen wirken für Unternehmer zu Beginn einer Stagflation stärker als im späteren Verlauf. Wer ins Ausland investiert, muss beachten, dass seit 2025 Gewinne oder Verluste aus solchen Geschäften zusammen betrachtet werden. Ausnahmen sind nur bei einer wirksamen Befreiung im Doppelbesteuerungsabkommen möglich.

Somit bleibt nur, in der aktuellen Phase ein konsequentes Steuermanagement der Anlagen zu implementieren und durch regelmäßige Simulation die Stagflationseffekte zu kennen, zu steuern und damit wirtschaftliche Belastungen hieraus in Grenzen zu halten.