Das Volumen von Investmentfonds hat in Deutschland und weltweit in den vergangenen Jahren regelmäßig neue Höchststände erreicht. Gründe hierfür waren nicht nur eine positive Marktentwicklung, sondern auch strukturelle Vorteile von Fonds im Vergleich zu Direktanlagen. Fonds bieten regelmäßig eine weitaus höhere Diversifikation im Vergleich zu Direktanlagen sowie ein erweitertes Anlageuniversum unter Einbezug etwa von Private Equity. Außerdem bringen sie signifikante ertragsteuerliche Begünstigungen mit sich, Vorteile in der Vermögensübertragung und einen besseren Anlegerschutz. Nicht zu vergessen ist auch die mit einem Investmentfonds einhergehende Vereinfachung der Administration.

Vor diesem Hintergrund stellt sich bei Anlageentscheidungen regelmäßig zunächst die Frage nach dem adäquaten Set-up, insbesondere nach der Einsatzmöglichkeit von Fonds. Gerade bei großen Vermögen ist diese Frage zu Beginn entscheidend, führen doch weniger geeignete Alternativen mitunter zu erheblichen Nachteilen. Zudem können spätere Wechsel des Set-ups Kosten und Steuern auslösen. Insbesondere bei Privatanlegern und im Zusammenhang mit Familienvermögen und -unternehmen lassen sich die Argumente „pro Fonds“ wie folgt skizzieren:
Höhere Diversifikation und erweitertes Anlageuniversum
Ein wesentliches Argument für den Einsatz von Fonds ist die Risikostreuung; aufgrund des typischerweise viel höheren Volumens im Vergleich zu einer individuellen Anlage sind Fonds in der Regel deutlich diversifizierter als Direktanlagen. Die Diversifikation ist für Fonds auch einfacher und günstiger, durch Skalen- und Synergieeffekte bei Kosten sowie durch die Befreiung der Fonds von wichtigen Transaktionssteuern wie etwa der Stempelabgabe in der Schweiz. In ihrer Diversifikation sind Fonds zudem begünstigt, da sie in ein weitaus größeres Anlageuniversum investieren können als einzelne Anleger, etwa in Private Equity und andere alternative Anlagen. Das gilt besonders für aufsichtsrechtliche Spezialfonds.
Ertragsteuerliche Begünstigungen
Fonds sind in vielen Jurisdiktionen weitgehend von Steuern befreit, etwa in Luxemburg als einem der wichtigsten europäischen Fondsstandorte. In Deutschland sind Investmentfonds auf Anlegerebene nach Kapitel 2 InvStG (Investmentsteuergesetz) 2018 durch gleich drei Komponenten steuerlich begünstigt: die Teilfreistellung, eine günstige Ermittlung der Vorabpauschale und das Thesaurierungsprivileg.
- Die Teilfreistellung auf Anlegerebene soll die Belastung mit ausländischen Quellensteuern auf der Fondsebene ausgleichen. Sie führt bei Privatanlegern zu 30 Prozent Abschlag bei Aktien- und zu 15 Prozent Abschlag bei Mischfonds auf sämtliche Erträge und Gewinne der Anleger aus diesen Fonds. Für in Betriebsvermögen oder in Kapitalgesellschaften gehaltene Fonds sind diese Abschläge sogar noch höher. Dabei gelten Investmentfonds dank einer sehr großzügigen Gesetzeslage sehr früh als Aktienfonds – und zwar, wenn fortlaufend mehr als 50 Prozent des Fonds-Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen angelegt sind, gemäß den Anlagebedingungen. Ein Fonds kann also als Aktienfonds privilegiert sein und dabei zu 45 Prozent seines Aktivvermögens in nicht begünstigte Anlagen (Private Equity, Anleihen, Gold, Hedgefonds, Liquidität) investieren.
- Die Vorabpauschale wurde eingeführt, um eine vollständige Steuerstundung bis in alle Ewigkeit zu vermeiden. Sie knüpft indes nur an den Basiszins an und wird um 30 Prozent reduziert, um Fondsgebühren pauschal herauszurechnen; zudem gilt die Teilfreistellung. In Jahren schlechter Performance greift eine Kappung auf den Wertzuwachs und etwaige Ausschüttungen. Zudem ist die Vorabpauschale beim Verkauf abzuziehen, um die (geringe) Belastung während der Haltedauer zu kompensieren.
- Das Thesaurierungsprivileg für die genannten Investmentfonds bedeutet, dass die innerhalb dieser Fonds erzielten Erträge und realisierten Gewinne nicht auf der Ebene der Anleger in Deutschland besteuert werden, solange Anleger keine Ausschüttung der Fonds erhalten und die Anteile nicht veräußern (zur geringen Vorabpauschale). Luxemburger Fonds können Erträge und Gewinne zu fast 100 Prozent reinvestieren. Das führt zu Steuerstundungs-, Thesaurierungs- und Zinseszinsvorteilen, die sich über Jahre exponentiell auswirken. Nicht ohne Grund wird Albert Einstein die Bemerkung zugeschrieben, der Zinseszinseffekt sei das achte Weltwunder – und nicht ohne Grund soll infolge des Zinseszinseffekts der Erfinder des Schachspiels mit den bescheiden anmutenden Reiskörnern (deren Zahl indes von Feld zu Feld zu verdoppeln war, das heißt 100 Prozent Zins) reich belohnt worden sein.
Vorteile in der Vermögensübertragung
Fondsanteile lassen sich leicht, formlos und flexibel mit einem Anruf bei der verwahrenden Bank auf eine andere Bankverbindung übertragen. Der Grund hierfür könnte eine regionale Diversifikation sein oder auch eine Schenkung an Angehörige, etwa im Rahmen des jeweiligen Schenkungsteuerfreibetrags. Der Eintritt neuer Anteilsinhaber kann je nach Fondsprospekt von der Zustimmung des Verwaltungsrats abhängig gemacht werden (Vinkulierung). Soll begünstigtes Betriebsvermögen unter Inanspruchnahme weitgehender Privilegien des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts übertragen werden, bietet eine langfristige Anlage über Fonds im Betriebsvermögen nach mindestens zwei Jahren den Vorteil, dass Umschichtungen innerhalb der Fonds anders als bei Direktanlagen nicht zu (nicht begünstigtem) jungem Verwaltungsvermögen führen.
Anlegerschutz
Anlagen in Fonds unterliegen hohen Kontrollstandards auf mehreren Ebenen: zumindest durch die Depotbank, Finanzaufsicht und Abschlussprüfung, je nach Ausgestaltung aber auch durch die Fondsadministration und die Generalversammlung der Fondsanteilsinhaber. Umgekehrt kann die eingeschränkte Möglichkeit der Einsicht im Transparenzregister für Fondsanleger eine gewisse Diskretion und somit auch eine Form von Schutz bieten, zumindest im Vergleich zur Transparenz deutscher Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter im Online-Handelsregister.
Vereinfachte Administration
Das Kaufen und Halten von Anteilen thesaurierender Fonds bietet neben dem bereits angesprochenen Steuerstundungseffekt den Vorteil einer Vereinfachung administrativer Verpflichtungen auf der Anlegerebene, ob mit Blick auf Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung, das Steuerrecht oder die Buchführung. Diese, im Einzelfall teilweise sehr aufwendigen Tätigkeiten lassen sich delegieren – an den Fonds, der insoweit als ein ausgelagertes Family Office angesehen werden kann, dessen Kosten durch die dargestellten Steuervorteile und weiteren Vorteile mehr als nur aufgewogen werden. Der Anleger hält in Form eines thesaurierenden Fonds möglicherweise nur eine Position im Bestand, die gekauft und gehalten wird und zu der höchstens die jährliche Vorabpauschale zu berücksichtigen ist.
Als Fazit ist festzuhalten, dass Fonds natürlich vom positiven Marktumfeld der vergangenen Jahre profitiert haben, da ihre Anleger in diesen „guten Zeiten“ auch über kurzfristige Schwankungen hinweg investiert blieben. Aus gutem Grund sind Anlagen via Fonds darüber hinaus auch im Vergleich zu Direktanlagen bei allen Anlegerkategorien in Deutschland beliebt, bieten Fondsanlagen doch für jede Art von Anlegern strukturelle Vorteile. Diese Vorteile können Familienunternehmer dazu bewegen, für die Anlage liquider Mittel sowohl im Unternehmen als auch auf Privatebene Fonds näher in Betracht zu ziehen: Insbesondere für langfristig orientierte Anleger bietet die Bündelung der Vermögensanlagen via Fonds möglicherweise erhebliche Vorteile im Vergleich zur Direktanlage und im Vergleich zu anderen Strukturierungen.
