Der Verkauf einer Viadee-Aktie ist kein guter Deal, denn im Kurs kennt sie nur eine Richtung – nach oben. Das sagt zumindest Dr. Volker Oshege, der selbst einige Aktien davon hält. Oshege ist Vorstand von Viadee, einer nicht börsennotierten AG. Anteilseigner dürfen nur gewisse Personen sein. Aber für die lohnt sich das Papier. Das IT-Beratungsunternehmen wächst seit seiner Gründung 1994 stetig und seit Viadee 2019 von einer GmbH zu einer AG wurde, waren die Kurse in jedem Jahr höher als im jeweils vorangegangenen Jahr. Dividenden wurden regelmäßig ausgeschüttet.
Dennoch verpflichten sich die Großaktionäre jedes Jahr, ein Aktienpaket der Viadee Unternehmensberatung AG abzugeben. Und das sind nicht irgendwelche Aktionäre, sondern die acht Gründer, die sich aus Altersgründen aus dem Geschäft zurückziehen. Knapp 40 Prozent der Unternehmensanteile haben sie bis dato abgegeben.
In ein paar Jahren soll ein möglichst großer Teil des Unternehmens im Besitz der Mitarbeitenden sein. Für Osheges Verständnis und Arbeitseinstellung ändere sich dadurch aber nichts, sagt er. „Meine Aufgabe ist, das Unternehmen im Sinne und Stile der Gründer weiterzuführen und nach innen wie nach außen bestmöglich zu positionieren. Mit wie viel Motivation ich da rangehe, hängt nicht damit zusammen, ob ich jetzt Aktionär bin oder nicht“, sagt er.
Viadee hat acht Gründer
Die Idee der Gründer hat er mitbegleitet. Dabei kam er erst 2011 ins Unternehmen. Zwei Jahre später wurde er Vertriebsleiter. Zu dieser Zeit fing das Gründerteam an – alle waren damals ungefähr Mitte 50 –, sich über die Nachfolge Gedanken zu machen.
Obwohl gründergeführt, war die Gesellschafterstruktur der GmbH in ihrer Größe vergleichbar mit einer Unternehmerfamilie in dritter Generation. Das Gründerteam aus dem Jahr 1994 war achtköpfig, 2004 kam ein weiterer Gesellschafter dazu: Im Zuge des Aufbaus einer Außenstelle des Münsteraner Unternehmens in Köln bekam dessen Geschäftsführer Anteile. So erweiterte sich der Gesellschafterkreis auf neun Personen.
Oshege bezeichnete damals die Gesellschaftertreffen als eine Art Familienaufstellung. Sein Appell an die Gründer in Sachen Nachfolge lautete: „Ich will nicht mit ehemaligen Kollegen, die zu weit vom Geschäft weg sind, im Gesellschafterkreis sitzen.“ Unternehmerisches Risiko und Verantwortung sollten honoriert werden; das sei schon immer Kern der Unternehmenskultur gewesen, sagt Oshege. Und es wäre nur konsequent, wenn sich die Gründer bei ihrer Nachfolge darauf berufen würden.
So schlossen sie einen Verkauf an Externe schnell aus. Die würden nicht tiefgründig verstehen, was Viadee auszeichne, und die Kultur auch nicht erhalten können, war der Tenor. Über eine Stiftungslösung wurde kurz nachgedacht, diese aber als zu starr und zu kompliziert angesehen. Wer aber versteht das Unternehmen so gut wie die Gründer? Es können nur die sein, die ebenfalls täglich mit dem Unternehmen zu tun haben: die Mitarbeiter. Sie sollten die Vermögensnachfolge antreten, so der Plan.
Um deren Beteiligung am Unternehmen zu ermöglichen, firmierte die GmbH 2019 in eine AG um. Damit folgt Viadee der Aussage: „Menschen, die bei uns arbeiten, sollen vom Wachstum profitieren“, und regelt seither die Nachfolge der Gründer.
Bei der Entscheidung habe man vor allem auf das Argument gesetzt, Management und Kapital zu trennen. „Das ist die Grundidee der AG allgemein“, findet Oshege. Dabei sei die neue Beteiligungsform nicht der große Bruch gewesen. Eher, dass eine der Gründerinnen von Bord ging, die nicht nur operativ viel Verantwortung trug, sondern auch den größten Anteil der damaligen GmbH hielt. Den persönlichen und fachlichen Verlust habe man auffangen müssen. Die Belegschaft zu beteiligen könne Teil der Lösung sein, weil die Mitarbeiter als Aktionäre noch mehr in Entscheidungsprozesse eingebunden würden. Aber zu einem erfolgreichen Übergang von einer gründergeführten Firma zu einer selbstbestimmten AG gehöre natürlich noch viel mehr, so Oshege.
Über die Hälfte der Viadee-Mitarbeiter ist beteiligt
Die Aktie wird seit der Umfirmierung von der Belegschaft geschätzt. Heute sind 120 Personen am Unternehmen beteiligt, davon 70 in Form von Aktien beziehungsweise über eine GbR, sagt Oshege. Bei 220 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 37 Millionen Euro eine gute Quote, wie er findet. Dabei könnten es noch mehr Aktionäre sein. Denn immer nach dem Jahresabschluss und der Berechnung des neuen Unternehmenswerts sprengt die Nachfrage das Angebot. „Wir waren in den vergangenen Jahren deutlich überzeichnet. Es kamen doppelt so viele Anfragen, als Aktien da waren“, sagt Oshege.
Dabei darf nicht jeder Mitarbeiter Aktien halten. Eine gewisse Anzahl an Betriebsjahren – mindestens zwei – braucht es, um sich für einen Unternehmensanteil zu bewerben. Zudem werden einzelne Aktien nicht herausgegeben. Über eine gewisse Schwelle – die Größenordnung will der Vorstand nicht verraten – müssten interessierte Mitarbeitende schon treten, wenn sie Anteile an der AG kaufen möchten.
Da die Aktie jedes Jahr überzeichnet ist, wird es zur Vorstandsaufgabe, die Papiere fair zu verteilen. Das habe vor allem in der Anfangszeit zu Irritationen geführt, sagt Rita Helter. Sie ist seit 2008 an Bord, seit 2016 leitet sie den Bereich Personal. Zur Co-Vorständin von Oshege wurde sie im Mai 2023 ernannt. Auch sie besitzt Anteile am Unternehmen. „Wir mussten ab und an erklären, warum eine Person ein Aktienpaket erhalten hat und eine andere nicht. Wir orientieren uns daran, wer wie viel Verantwortung trägt und wie viele Anteile die Person dann im Vergleich zu anderen mit ähnlicher Zugehörigkeit beziehungsweise Aufgabenspektrum hätte. Das ist jetzt auch großflächig angekommen“, sagt sie. Zu Beginn waren es vor allem Führungskräfte, die von den Gründern kauften. Der Vorstellung, es gäbe bei der Verteilung Vetternwirtschaft, müsse man natürlich den Riegel vorschieben, so Helter.
Ist das Instrument „Mitarbeiterbeteiligung“ aus Sicht der HR-Chefin ein Argument, um bei potentiellen neuen Fachkräften gut anzukommen? Das Konstrukt spiegle die Unternehmenskultur zwar gut wider, sagt Helter, aber bei Vorstellungsgesprächen sei das Thema nicht unbedingt auf der Agenda der Bewerber. „Dafür sind die Fachkräfte, die zu uns kommen, einfach zu jung. Die meisten machen die Uni fertig, oft mit Abschlussarbeiten, und steigen dann ein“, sagt die Vorständin. So früh in der Karriere schon an eine Beteiligung zu denken sei bei wenigen Bewerbern der Fall.
Ihr Pendant aus dem Vorstand findet, dass die Mitarbeiterbeteiligung aber die Gründungs- und Entwicklungsgeschichte der Software-Beratungsfirma schlüssig erzähle. „Die Unternehmergeneration vor uns hat eine Kultur hinterlassen, die darin aufgeht, verantwortliche Mitarbeiter nicht nur operativ zu fördern, sondern sie zum Kern der Eigentumsnachfolge zu machen. Das spiegelt unser Selbstverständnis und den Spirit der Gründer wider, ein sehr gutes Abbild sozusagen“, so Oshege.
Wie Anteilseigner werden?
Damit die Anteilsabgabe an die Belegschaft funktioniert, hat Viadee seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern drei Möglichkeiten eingeräumt, um sich zu beteiligen. Die direkte Beteiligung an der AG – mit dem meisten Einfluss, weil voll stimmberechtigt – ist nämlich nur eine Option, um an der Entwicklung des Unternehmens zu partizipieren.
Es steht Mitarbeitenden auch frei, als stille Beteiligte von einer positiven Kursentwicklung der Viadee-Aktie zu profitieren. Diese Art der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist keine gesellschaftsrechtliche Form, sondern eine schuldrechtliche: Es gibt kein Recht auf Mitsprache, aber auch keine Haftungsansprüche. Man entscheidet sich lediglich aktiv dafür, gewinnbeteiligt zu werden und Geld ausgeschüttet zu bekommen.
Die dritte Option ist die Beteiligung über eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft, im Grunde die Mitte zwischen den beiden anderen Optionen. Monetär ist die Beteiligungsschwelle höher als bei der stillen Beteiligung, aber niedriger als bei der direkten Beteiligung an der AG. Denn einzige Aufgabe der jährlich neu gegründeten GbR ist es, Aktien zu erwerben, zu halten und Mitarbeiter, die partizipieren wollen, zu versammeln. Unter den Gesellschaftern der GbR wird dann ein Geschäftsführer bestimmt, der den Pool an Gesellschaftern und deren Stimmen auf der Hauptversammlung vertritt.
Der Anteil der Aktien, die von den Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften gehalten werden und damit auch Stimmrechte haben, liegt bei knapp 5 Prozent, sagt Vorstand Oshege. Bis dato wurde in jeder Aktionärsversammlung einstimmig unter allen Aktionären – Gründern, neuen Aktionären und Beteiligungsgesellschaften – entschieden, verrät der Vorstand und schiebt selbst nach, dass es auch im Moment gut laufe. Wenn Dividenden immer stabil und stetig ausgezahlt würden, zeigten sich potentielle Schwächen des Mitarbeiterbeteiligungsmodells nicht.
Rente als Sonderfall
Wer das Unternehmen verlässt, muss seine Aktien wieder abgeben. Das gilt sowohl für die Anteile aus den Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften als auch für die stille Beteiligung. Dort läuft die Beteiligung mindestens über fünf Jahre, endet aber via Sonderkündigung, wenn der stille Aktionär das Unternehmen verlässt.
Lediglich bei der direkten Beteiligung an der AG, die Führungskräften vorbehalten ist, dürfen die Aktien nach Austritt aus dem Unternehmen behalten werden – aber nur, wenn die jeweilige Person in Rente geht.
Eine mögliche Beteiligung eines externen Geldgebers, um einen Wachstumsschritt zu finanzieren, ist somit auch nur möglich, wenn es dafür eine Mehrheit auf der Jahreshauptversammlung gibt. „Von solchen Szenearien sind wir weit entfernt“, sagt Vorständin Helter.
Ein anderer Grund, warum Oshege es sich im Moment leisten kann, die Jahreshauptversammlungen als „sehr langweilig“ zu beschreiben, ist, dass es keinen Großaktionär gibt und geben wird, der seine Macht nutzt und diktiert, wo es langgeht, wie bei manch öffentlich gehandelten Unternehmen. Die maximale Anzahl an Anteilen, die eine Person oder – theoretisch – eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft halten kann, ist auf 24,9 Prozent begrenzt. Eine Sperrminorität ist bei Viadee folglich nicht möglich.
Aktionäre in dritter Generation?
Was aber eine Herausforderung für die Zukunft sein wird, ist die Endlichkeit des Aktienangebots. Denn wenn alle Unternehmensanteile der Gründer ausgegeben sind, endet das Angebot – abgesehen von den kleinen Anteilen, die Mitarbeiter zurückgeben, die das Unternehmen verlassen. Eine Kapitalerhöhung der AG könnte natürlich eine Lösung sein, weiß Oshege, aber damit habe man sich noch nicht wirklich beschäftigt, denn eine Kapitalerhöhung um des Häufungswillen sei nicht Ziel der Umfirmierung und der Mitarbeiterbeteiligung.
Wollen Oshege, Helter und ihre Führungsriege das Unternehmen wirklich im Sinne der Gründer lenken, führt kein Weg daran vorbei, dass die Personen, die direkt an der AG beteiligt sind und sich nach ihrer Tätigkeit bei Viadee in Rente verabschieden, ihre Aktien wiederum an die Belegschaft weiterverkaufen. Wie es die Gründer vor ihnen auch getan haben beziehungsweise es gerade tun. Darüber habe er auch schon nachgedacht, sagt Oshege. Er schließe diese Option nicht aus, versichert der Aktionär und Vorstand.
Hat Internationalen Journalismus in Magdeburg studiert. Schrieb schon davor für die Südwest Presse in seiner Heimat Ulm. Sammelte zudem Auslandserfahrung bei der Allgemeinen Zeitung in Windhoek, Namibia, sowie bei Kwanza TV in Daressalam, Tansania. Seit 2017 Redakteur bei F.A.Z. BUSINESS MEDIA und Mitglied im Redaktionsteam des wir-Magazins.

