Doppelstiftung
Eine Doppelstiftung besteht aus einer gemeinnützigen Stiftung und einer Familienstiftung, die gemeinsam Eigentümer des Unternehmens sind. Die Mehrheit der Stimmrechte liegen meist bei der Familienstiftung, die Mehrheit der Kapitalanteile bei der gemeinnützigen Stiftung.
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